Mietbedingungen
AGV Freizeit und Camping
Bergkirchener Straße 143
32479 Hille
Deutschland
E-Mail: info@freizeit-camping-agv.de
– nachfolgend „Vermieter“ –
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen AGV Freizeit und Camping und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Mieter“ – über die zeitweise Überlassung von Camping-, Reise-, Freizeit-, Transport- und technischer Ausrüstung.
Sie gelten insbesondere für Mietverträge, die über die Website bzw. das Online-Buchungssystem, per Fernkommunikationsmittel oder unmittelbar mit dem Vermieter geschlossen werden.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.
2. Vertragsschluss und Onlinebuchung
Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Vermieters dar.
Mit Abschluss des vorgesehenen Buchungsvorgangs gibt der Mieter eine Buchungsanfrage bzw. ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags zu den dort angegebenen Bedingungen ab.
Der Mietvertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Buchungen und Vertragsinformationen können elektronisch verarbeitet, gespeichert und verwaltet werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
3. Mietgegenstand
Vermietet werden insbesondere:
- Dachboxen und Dachträger,
- Dachzelte,
- Fahrradkoffer und Fahrradtransportlösungen,
- Camping- und Reiseausrüstung,
- Teleskope und astronomische Ausrüstung,
- Kameras und optische Geräte,
- elektronische und technische Geräte,
- Energie- und Stromversorgungslösungen,
- sowie weitere Freizeit-, Reise-, Transport- und Mietausrüstung.
Der konkret vereinbarte Mietgegenstand einschließlich des vereinbarten Zubehörs ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.
Der Mieter ist insbesondere nicht berechtigt, den Mietgegenstand zu verkaufen, zu verpfänden oder ohne Zustimmung des Vermieters gewerblich weiterzuvermieten.
4. Mietdauer
Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
Bei Abholung beginnt die vereinbarte Mietzeit grundsätzlich zu dem in der Buchung angegebenen Zeitpunkt bzw. am vereinbarten Abholtag.
Bei Versand gelten ergänzend die Regelungen zur Versandvermietung.
Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietdauer ist nicht zulässig.
Eine Verlängerung kann beim Vermieter angefragt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Vermieters und ist insbesondere von der weiteren Verfügbarkeit des Mietgegenstands abhängig.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
5. Übergabe, Vollständigkeit und Zustand
Der Mietgegenstand wird vor der Vermietung auf seinen Zustand und, soweit erforderlich und zumutbar, auf seine Funktionsfähigkeit geprüft.
Der Mieter soll den Mietgegenstand nach Erhalt auf offensichtliche Schäden, Mängel und Vollständigkeit überprüfen.
Bereits bei Übergabe oder Erhalt erkennbare Schäden oder fehlendes Zubehör sind dem Vermieter möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Eine solche Mitteilung dient insbesondere der Abgrenzung bereits vorhandener Schäden von während der Mietzeit entstandenen Schäden.
Normale, durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzungs- und Gebrauchsspuren stellen keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar.
6. Allgemeine Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
- den Mietgegenstand sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden,
- Bedienungs-, Montage-, Sicherheits- und Herstellerhinweise zu beachten,
- den Mietgegenstand angemessen vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen,
- den Mietgegenstand vor vermeidbaren schädlichen Witterungs- und Umwelteinflüssen zu schützen,
- keine nicht genehmigten Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen vorzunehmen,
- Schäden und erhebliche Funktionsstörungen unverzüglich mitzuteilen und
- eine weitere Nutzung zu unterlassen, wenn erkennbar ist, dass hierdurch zusätzliche Schäden entstehen können.
Der Mieter darf den Mietgegenstand anderen Personen zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich.
Eine gewerbliche Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Weitergabe ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
7. Dachboxen und Dachträger
Bei Dachboxen, Dachträgern und vergleichbaren Transportsystemen ist der Mieter insbesondere für die Beachtung folgender Voraussetzungen verantwortlich:
- Eignung des verwendeten Fahrzeugs,
- zulässige Dachlast des Fahrzeugs,
- zulässige Belastung des Dachträgers,
- zulässige Beladung der Dachbox,
- sichere Ladungsverteilung und Ladungssicherung,
- Herstellerangaben zur Montage und Nutzung sowie
- sichere Befestigung sämtlicher Komponenten.
Der Mieter hat die Befestigung vor Fahrtantritt sowie während der Nutzung in angemessenen Abständen zu kontrollieren.
Für vom Mieter zu vertretende Schäden aufgrund fehlerhafter Montage, Überschreitung zulässiger Belastungsgrenzen oder sonstiger vertragswidriger Verwendung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wird eine Montage durch den Vermieter durchgeführt, bleiben die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Vermieters für die von ihm ausgeführte Montage unberührt.
8. Dachzelte
Dachzelte sind entsprechend den Hersteller-, Montage- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.
Der Mieter hat insbesondere die zulässigen Belastungsgrenzen des Fahrzeugs, des Dachträgers und des Dachzelts einzuhalten.
Dachzelte dürfen bei Wetterbedingungen, bei denen eine sichere Nutzung nach den Herstellerangaben nicht gewährleistet ist, insbesondere bei entsprechend starkem Sturm oder Unwetter, nicht verwendet werden.
Der Mieter hat das Dachzelt vor vermeidbarer Feuchtigkeit, Beschädigung und unsachgemäßer Beanspruchung zu schützen.
9. Fahrradkoffer und Transportbehälter
Bei Fahrradkoffern und vergleichbaren Transportbehältern ist der Mieter für das ordnungsgemäße Verpacken und Sichern des Fahrrads und der mitgeführten Bestandteile verantwortlich.
Herstellerhinweise zur Verpackung, Demontage und Sicherung des Fahrrads sind zu beachten.
Bei Flugreisen oder sonstiger Beförderung durch Dritte hat der Mieter zusätzlich die jeweiligen Beförderungs-, Gepäck- und Verpackungsbedingungen des Beförderungsunternehmens zu beachten.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein bestimmtes Fahrrad aufgrund seiner individuellen Bauform, Größe, Anbauteile oder sonstigen Besonderheiten ohne weitere Demontage in einen bestimmten Fahrradkoffer passt, soweit eine entsprechende Eignung nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Vermieters bleiben unberührt.
10. Technische, elektronische und optische Mietgegenstände
Technische, elektronische und optische Mietgegenstände, insbesondere Teleskope, Kameras, elektronische Geräte und Stromversorgungssysteme, dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden.
Der Mieter hat insbesondere darauf zu achten, dass
- geeignete Stromversorgungen, Netzteile und Ladegeräte verwendet werden,
- zulässige Spannungen und Leistungsgrenzen eingehalten werden,
- Geräte angemessen vor Feuchtigkeit, Hitze, Kälte und sonstigen schädlichen Einflüssen geschützt werden,
- optische und empfindliche Bauteile sachgerecht behandelt werden und
- keine eigenmächtigen Eingriffe in Hard- oder Software vorgenommen werden, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen.
Auftretende Fehlfunktionen oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
11. Versandvermietung
Soweit ein Versand vereinbart wurde, wird der Mietgegenstand an die vom Mieter angegebene Lieferadresse versendet.
Der Beginn und das Ende der berechneten Mietzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zu dem für die Rücksendung vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß an den vorgesehenen Versanddienstleister zu übergeben.
Für die Einhaltung der Rücksendefrist ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die rechtzeitige Übergabe an den vorgesehenen Versanddienstleister maßgeblich.
Der Mieter hat einen Einlieferungs- bzw. Versandnachweis mindestens bis zur bestätigten Rückgabe aufzubewahren.
Für die Rücksendung ist eine geeignete und sichere Verpackung zu verwenden. Soweit der Vermieter eine wiederverwendbare Versandverpackung bereitgestellt hat, ist diese grundsätzlich für die Rücksendung zu verwenden.
Bei einer erkennbaren Beschädigung des Versandpakets bei Zustellung soll der Mieter den Zustand nach Möglichkeit dokumentieren und den Vermieter zeitnah informieren.
Verzögerungen des Versanddienstleisters werden dem Mieter nicht zugerechnet, soweit der Mieter die Verzögerung nicht zu vertreten und insbesondere die vereinbarte Rücksendefrist eingehalten hat.
12. Rückgabe
Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig und mit sämtlichem mitvermieteten Zubehör zurückzugeben.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Schlüssel,
- Taschen und Koffer,
- Befestigungselemente,
- Adapter,
- Kabel,
- Ladegeräte und Netzteile,
- Akkus,
- Schutzeinrichtungen,
- Anleitungen und
- sonstiges mitvermietetes Zubehör.
Bei Versand gelten ergänzend die Bestimmungen zur Versandvermietung.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, normale Gebrauchsspuren zu beseitigen.
13. Verspätete Rückgabe
Kann der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben bzw. bei Versand nicht rechtzeitig an den Versanddienstleister übergeben werden, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Hat der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten, kann der Vermieter für die zusätzliche Nutzungsdauer eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe eine bereits vereinbarte Anschlussvermietung nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
14. Reinigung
Der Mietgegenstand ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Normale, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Verschmutzungen und Gebrauchsspuren werden nicht gesondert berechnet.
Bei außergewöhnlicher und vom Mieter zu vertretender Verschmutzung kann der tatsächlich erforderliche angemessene Reinigungsaufwand berechnet werden.
Dies kann insbesondere bei starker Verschmutzung, Tierhaaren, Rauchgeruch oder einer unsachgemäßen Reinigung erforderlich sein.
15. Schäden und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietgegenstand, soweit er diese zu vertreten hat.
Keine ersatzpflichtigen Schäden sind normale Abnutzung und übliche Gebrauchsspuren, die bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Nutzung entstehen.
Schäden sind dem Vermieter unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen.
Der Mieter soll den Schaden nach Möglichkeit durch geeignete Fotos oder andere Informationen dokumentieren.
Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen grundsätzlich keine Reparaturen oder Veränderungen am Mietgegenstand vorgenommen oder beauftragt werden.
Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, um einen erheblich größeren Schaden abzuwenden, und eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter nicht möglich ist.
Bei einer Ersatzpflicht ist der tatsächlich entstandene Schaden maßgeblich. Insbesondere sind Zustand, Alter und Wert des Mietgegenstands sowie die Möglichkeit einer Reparatur zu berücksichtigen.
16. Verlust und Diebstahl
Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten. Der Vermieter kann die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung verlangen.
Der Mieter haftet für Verlust oder Diebstahl nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er den Verlust bzw. Diebstahl zu vertreten hat.
Bei einer Ersatzpflicht sind insbesondere Zustand, Alter und Wert des Mietgegenstands zum Zeitpunkt des Schadensereignisses zu berücksichtigen.
17. Optionale Haftungsreduzierung
Für bestimmte Mietgegenstände kann der Vermieter dem Mieter gegen ein zusätzliches Entgelt eine optionale Haftungsreduzierung anbieten.
Ob eine Haftungsreduzierung für den jeweiligen Mietgegenstand verfügbar ist, welches Entgelt hierfür anfällt und welche Selbstbeteiligung vereinbart wird, wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung dokumentiert.
Die entsprechenden Beträge sind produktbezogen und werden nicht allgemein in diesen Mietbedingungen festgelegt.
Die Haftungsreduzierung ist freiwillig. Sie wird nur Bestandteil des Mietvertrags, wenn sie vom Mieter ausdrücklich ausgewählt wurde.
Bei wirksam vereinbarter Haftungsreduzierung wird die vom Mieter zu tragende Ersatzleistung für einen von ihm zu vertretenden und von der Haftungsreduzierung erfassten Schaden am Mietgegenstand grundsätzlich auf die für die jeweilige Buchung vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt.
Die Haftungsreduzierung gilt grundsätzlich für während der vereinbarten Mietzeit entstandene Schäden am Mietgegenstand im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung.
Die Haftungsreduzierung gilt insbesondere nicht bei:
- vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nicht bestimmungsgemäßer oder vertragswidriger Verwendung,
- Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits-, Montage- oder Herstellerhinweisen,
- Überschreitung zulässiger Belastungs-, Gewichts-, Spannungs- oder sonstiger Einsatzgrenzen,
- eigenmächtigen Veränderungen, Umbauten oder nicht genehmigten Reparaturen,
- gewerblicher Weitervermietung oder unzulässiger Weitergabe,
- Schäden, die vor Beginn oder nach Ende der vereinbarten Mietzeit entstehen,
- außergewöhnlichen Verschmutzungen und hierdurch erforderlichen Reinigungskosten sowie
- fehlenden oder nicht zurückgegebenen Zubehörteilen, soweit deren Fehlen nicht unmittelbar auf einem von der Haftungsreduzierung erfassten Schadensereignis beruht.
Verlust und Diebstahl sind von der Haftungsreduzierung nur umfasst, wenn dies für den jeweiligen Mietgegenstand ausdrücklich als Bestandteil der Haftungsreduzierung vereinbart und bei der Buchung angezeigt wurde.
Für einzelne Produktarten können ergänzende produktbezogene Voraussetzungen oder Ausschlüsse gelten. Diese müssen dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt werden, soweit sie Bestandteil des Vertrags werden sollen.
Normale, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzungs- und Gebrauchsspuren stellen unabhängig davon, ob eine Haftungsreduzierung gebucht wurde, keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
Die Haftungsreduzierung stellt keine Versicherung des Mieters dar. Sie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über die Begrenzung der vom Mieter zu tragenden Ersatzleistung für bestimmte Schäden.
Gesetzliche Rechte und Haftungsregelungen, die nicht wirksam vertraglich beschränkt werden können, bleiben unberührt.
18. Kaution
Der Vermieter kann für bestimmte Mietgegenstände eine Kaution verlangen.
Ob und in welcher Höhe eine Kaution erforderlich ist, wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.
Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere aufgrund
- vom Mieter zu vertretender Schäden,
- fehlender Bestandteile oder Zubehörteile,
- außergewöhnlicher Reinigung,
- verspäteter Rückgabe oder
- sonstiger offener Forderungen aus dem Mietvertrag.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands wird die Kaution innerhalb angemessener Zeit zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen.
Die Hinterlegung einer Kaution begrenzt eine etwaige gesetzliche Haftung des Mieters nicht auf die Höhe der Kaution.
Eine vereinbarte Haftungsreduzierung bleibt hiervon unberührt.
19. Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
Die Fälligkeit sowie die verfügbaren Zahlungsarten werden im Rahmen der Buchung bzw. in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Bei vereinbarter Vorauszahlung kann der Vermieter die Übergabe oder den Versand des Mietgegenstands bis zum vollständigen Eingang des fälligen Betrags zurückhalten.
Für elektronische Zahlungen kann ein externer Zahlungsdienstleister eingesetzt werden.
20. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann die Buchung vor Beginn der Mietzeit stornieren.
Die Stornierung kann über die hierfür bereitgestellte elektronische Stornierungsfunktion oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Bei einer vom Mieter vorgenommenen Stornierung werden folgende pauschalierte Stornierungskosten auf Grundlage des hierfür maßgeblichen Mietpreises berechnet:
- mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: 10 %
- 15 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 %
- 7 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 40 %
- 2 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 60 %
- weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt: 80 %
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
Kann der Vermieter den stornierten Mietgegenstand für den ursprünglich gebuchten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermieten, werden dadurch vermiedene Schäden bzw. erzielte Ersatzmieten bei der Berechnung des Stornierungsbetrags angemessen berücksichtigt.
Eine vereinbarte Kaution wird nicht in die prozentuale Berechnung der Stornierungskosten einbezogen.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit berechtigten Forderungen aus der Stornierung verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird dem Mieter zurückerstattet.
Der Mieter kann anstelle einer Stornierung eine Änderung des Mietzeitraums anfragen. Eine Umbuchung ist insbesondere von der Verfügbarkeit des Mietgegenstands abhängig. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Bei einer durch den Vermieter veranlassten Stornierung wird die vorstehende Kostenstaffel nicht zulasten des Mieters angewendet.
Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Mieter Verbraucher und wird der Mietvertrag im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht im konkreten Fall eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht.
Über das Bestehen, die Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts wird der Mieter gesondert informiert.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann der Mieter dieses durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Vermieter ausüben.
Für online abgeschlossene Verträge, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird während der maßgeblichen Widerrufsfrist zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt.
Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts ist von einer vertraglichen Stornierung nach § 20 dieser Mietbedingungen zu unterscheiden.
Die Stornierungsbedingungen nach § 20 schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
22. Nichtverfügbarkeit des Mietgegenstands
Kann ein verbindlich gebuchter Mietgegenstand aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise aufgrund einer verspäteten Rückgabe durch einen Vormieter oder einer kurzfristig festgestellten sicherheitsrelevanten Beschädigung, wird der Mieter hierüber unverzüglich informiert.
Soweit möglich, kann dem Mieter ein geeigneter gleichwertiger Ersatz angeboten werden.
Ist eine Ersatzstellung nicht möglich oder für den Mieter nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Mietleistung zurückerstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.
23. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einer vom Mieter zu vertretenden unsachgemäßen, nicht bestimmungsgemäßen oder vertragswidrigen Verwendung des Mietgegenstands beruhen.
24. Datenschutz und elektronische Vertragsabwicklung
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung von Buchungen sowie zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist.
Zur elektronischen Durchführung und Verwaltung von Buchungen und Mietverhältnissen setzt der Vermieter technische Systeme und externe Dienstleister ein.
Bei Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Kommunikation sowie Versand können die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an die jeweils eingesetzten Dienstleister übermittelt werden.
Einzelheiten über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, die eingesetzten Dienstleister, mögliche internationale Datenübermittlungen, Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
25. Kommunikation und Erklärungen
Vertragsbezogene Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch erfolgen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, eine funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten mitzuteilen.
Rechtlich vorgeschriebene Formvorschriften bleiben unberührt.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Mieter Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026